KANT, Immanuel: Kritik der reinen
Vernunft
Kant unterteilt das menschliche Erkenntnisvermögen in die
sinnlichen Anschauungsformen Raum und Zeit, in die
Verstandeskategorien Quantität, Qualität, Relation und Modalität,
und in die Vernunftideen Seele, Welt, Gott.
- Raum und Zeit als Formen der Anschauung (Transzendentale
Ästhetik)
Ausgangspunkt von Kants Überlegungen ist die menschliche Erkenntnis von Gegenständen.
Sie enthalte 2 Vermögen: a) das Vermögen der Sinnlichkeit
(Rezeptivität), wodurch uns Gegenstände gegeben werden, und b) das Vermögen des
Verstandes (Spontaneität), wodurch wir Gegenstände denken.
Die Funktionen dieser beiden Vermögen seien a) die
Anschauung und b) die Verarbeitung der Anschauung im Begriff.
Es gebe 2 Prinzipien als reine Formen sinnlicher Anschauung:
Raum und Zeit. Beide lägen als Vorstellungen allen sinnlichen Wahrnehmungen
apriori zugrunde.
Der Raum sei nicht empirisch (Gegenstand der Erfahrung),
weil man ihn sich nicht wegdenken könne, auch wenn man alle Vorstellungen von
Gegenständen aus ihm entferne. Er sei reine Anschauung.
Der Raum sei auch kein allgemeiner Begriff, weil er nicht
andere Begriffe unter und über sich enthalte, sondern die Dinge in sich
enthalte. Raum sei eine Vorstellung, die Unendliches in sich enthalte, und
könne daher kein Begriff sein.
Die Geometrie zeige, dass die Anschauungsform Raum nicht nur
apriori (vor jeder Erfahrung) gegeben, sondern auch Prinzip für weitere
nicht-empirische Erkenntnisse sei.
Raum sei keine Bestimmung von Dingen an sich, sondern die
Form aller Erscheinungen des äußeren Sinnes. Die Raumvorstellung besitze eine
objektive Realität für uns, da alle äußeren Objekte in ihr enthalten seien.
Für die Dinge an sich jedoch, die unabhängig von unserer
sinnlichen Wahrnehmung existierten, habe die Raumvorstellung nur eine ideale
Bedeutung.
Fazit: der Raum sei empirisch real und transzendental ideal.
Die Zeit wird ebenfalls von Kant erst metaphysisch
(begrifflich), dann transzendental (ideell) erörtert.
Sie sei gleichfalls eine notwendige apriorische
Anschauungsform, denn man könnte die Zeit selbst nicht aufheben, auch wenn man
alle Erscheinungen in ihr entfernte.
Die Zeit lasse sich auch nicht in ein begriffliches Über-
und Unterordnungssystem eingliedern, sondern sie sei eine unendliche intuitive
Größe, allerdings eindimensional und nicht dreidimensional wie der Raum.
Die Zeit begründe physikalische Begriffe wie Bewegung und
Veränderung, außerdem die Arithmetik, weil man nur in zeitlicher Folge zählen
könne.
Während der Raum nur die äußere Anschauung betreffe, sei die
Zeit auch für die innere Selbstanschauung notwendig.
Ebenso wie der Raum besitze die Zeit eine objektive
empirische Realität und zugleich eine transzendentale Idealität. Sie besäßen
aber keine absolute Realität, denn Zeit und Raum hingen nicht an den
Gegenständen selbst, sondern bloß am Subjekt, das sie anschaue. Kant nennt sie
"unsere Brillen, durch die wir die Welt sehen".
Die Dinge an sich könnten ebenso wie das Wesen der Seele
durch Sinnlichkeit nicht erkannt werden. Und das göttliche Wesen sei nur jenseits
der Bedingungen von Raum und Zeit zu denken.
Die Bedingungen der Sinnlichkeit (Raum und Zeit)
ermöglichten es uns jedoch, synthetische Urteile apriori zu bilden.
B - Der Verstand
- Kategorien und Grundsätze (Transzendentale Analytik) -
Der Verstand sei ein weiteres Vermögen bzw. eine Quelle
reiner Erkenntnisse apriori. Es handele sich um das Vermögen der Spontaneität,
wodurch Gegebenes gedacht und identifiziert werden könne.
Erst die Vereinigung der Rezeptivität (Wahrnehmung) mit der
Spontaneität ermögliche überhaupt eine Erkenntnis: Gedanken ohne Inhalt (reine
Anschauungen) seien leer. Und Anschauungen ohne Begriffe seien blind.
Logik sei die Wissenschaft von den Verstandesregeln. Transzendentale
Logik nennt Kant die Idee einer Wissenschaft der reinen Verstandes- und
Vernunfterkenntnisse apriori (vor jeder Erfahrung).
Er teilt sie ein in a) eine transzendentale Analytik, in der
die Prinzipien dargestellt werden, welche Erkenntnis ermöglichen, und die sich
auf Wahrheiten bezieht, und b) in eine transzendentale Dialektik, die den
Verstand und die Vernunft kritisiert, wenn sie über den Bereich der Erfahrung
hinaus Gültigkeit beanspruchen.
a) Analytik I: Die reinen Verstandesbegriffe (Kategorien) -
metaphysische und transzendentale Deduktion -
Die Elemente der apriorischen Erkenntnis seien reine
Verstandesbegriffe (Kategorien) und Grundsätze des reinen Verstandes.
Reine Verstandesbegriffe (Kategorien) seien apriori und
nicht empirisch, sie müssten zum Verstand, also zum Denken gehören (nicht zur
Anschauung), und sie dürften nicht zusammengesetzt sein, sondern Elementarbegriffe.
Bei ihrer metaphysischen Deduktion analysiert Kant zunächst
die Verstandestätigkeit und gelangt zu folgenden Aussagen:
Verstehen heißt urteilen.
Urteilen geschieht durch Begriffe, Verbindungen von
Begriffen zu einem höheren Begriff, d.h. Vermittlungen zur Einheit.
Begriffe sind Vorstellungen, die sich auf Gegenständliches
beziehen.
Man finde die Verstandesbegriffe, wenn man die verschiedenen
Arten des Urteilens darstelle. Kant erstellt eine Tafel mit 12 Urteilsarten:
Quantität (allgemeine, besondere, einzelne)
Qualität (bejahende, verneinende, unendliche)
Relation (kategorische, hypothetische, disjunktive)
Modalität (problematische, assertorische, apodiktische
Urteile).
Aus dieser Urteilstafel gewinnt Kant die Kategorientafel,
d.h. die Prinzipien für das Denken von Gegenständen. Der Zusammenhang wird
hergestellt über das Verknüpfen von Vorstellungen oder Begriffen.
Wenn man die einzelnen Verknüpfungsarten für sich denke,
durch die ein Mannigfaltiges jeweils zu einer Erkenntnis verknüpft werde, dann
erhalte man den Verstandesbegriff bzw. die gesuchte Kategorie.
Die Kategorien ergäben sich also als apriorische Momente des
Urteilens, weil der Verstand durch Urteile Einheit stifte.
Dementsprechende enthält die Kategorientafel auch 12
Kategorien:
Quantität (Einheit, Vielheit, Allheit)
Qualität (Realität, Negation, Limitation)
Relation (Inhärenz und Subsistenz, Kausalität und Dependenz,
Gemeinschaft als Wechselwirkung zwischen Handelndem und Leidendem)
Modalität (Möglichkeit - Unmöglichkeit, Dasein - Nichtsein,
Notwendigkeit - Zufälligkeit).
Danach erfolgt die transzendentale Deduktion der
Verstandesbegriffe, in der die Frage geklärt wird, wie sie sich auf Gegenstände
beziehen.
Das Hauptproblem liege in der Frage: Wie können subjektive
Verstandesbegriffe eine objektive Gültigkeit für die Erkenntnis der Welt besitzen?
Es gebe 2 Möglichkeiten: Entweder die Gegenstände ermöglichten
die Vorstellungen, oder umgekehrt, die Vorstellungen begründeten die Gegenstände.
Für Kant ist nur der zweite Weg möglich. Wenn es überhaupt
eine apriorische Beziehung zwischen den Gegenständen und den Kategorien geben
solle, dann müssten die Begriffe die Gegenstände begründen.
Die Kategorien müssten apriorische Bedingungen der
Möglichkeit von Erfahrung sein.
Kommentar: Das hat Konrad Lorenz später modifiziert, indem
er zeigte, dass unsere geistigen Kategorien stammesgeschichtlich erworben wurden.
Sie sind ein Produkt der evolutionären Anpassung des Gehirns an die Umwelt.
Bei Lorenz sind die Kategorien zwar ontogenetisch apriori,
aber phylogenetisch aposteriori (individuell angeboren, also vor der Erfahrung
schon vorhanden, doch stammesgeschichtlich gesehen nach der Erfahrung entstanden).
Daraus schließt Lorenz auf eine Isomorphie, eine
Übereinstimmung unserer Denkstrukturen mit den realen Strukturen der Welt, weil
sie sich in der Auseinandersetzung mit dieser Welt entwickelt haben.
Analytik II: Das System der Grundsätze des reinen Verstandes
Hier formuliert Kant die synthetisch-apriorischen Urteile,
die als Grundsätze des reinen Verstandes aller Erfahrungserkenntnis zugrunde
lägen. Auf der Suche nach einem Element, das zwischen Begrifflichkeit und
Sinnlichkeit vermitteln könne, entwickelt er ein transzendentales Schema.
Mit Hilfe der Einbildungskraft (der Vorstellung) werde das
sinnliche Material auf die allgemeinen Begriffe bezogen, und so eine
Erfahrungserkenntnis ermöglicht.
Die transzendentale Urteilskraft beziehe sich dabei auf
apriorische Elemente und zeige auf, unter welchen apriorischen Bedingungen
unser empirisches Wissen von der Welt von vornherein stehe.
Das transzendentale Schema sei ein Bindeglied zwischen den
Kategorien als Begriffen, die rein dem Verstand entsprängen, und den sinnlichen
Daten, die uns empirisch gegeben seien.
Kant findet folgende Schemata:
Das Schema der Quantitätskategorien ist die Zeitreihe.
Das Schema der Qualitätskategorien ist der Zeitinhalt.
Das Schema der Relationskategorien ist die Zeitordnung.
Das Schema der Modalitätskategorien ist der Zeitbegriff.
Die Anwendung der Kategorien auf diese Zeitschemata führe zu
einem System aller Grundsätze des reinen Verstandes. Das System aller
Grundsätze umfasse sowohl die logisch-analytischen Urteile als auch die
synthetischen Urteile apriori.
Der oberste Grundsatz aller analytischen Urteile bestehe im
„Satz des ausgeschlossenen Widerspruchs“. Kant formuliert ihn so: „Keinem Ding
kommt ein Prädikat zu, welches ihm widerspricht.“
Dieser Satz des Widerspruchs sei ein hinreichendes Prinzip
aller analytischen Erkenntnis. Er sei jedoch kein hinreichendes
Wahrheitskriterium für empirische synthetische Erkenntnisse
(Erweiterungsurteile) oder gar apriorische Erkenntnisse.
Kants oberster Grundsatz aller synthetischen Urteile besagt:
Was zu den Bedingungen der Erfahrung gehört, gehört auch zu den Bedingungen der
Gegenstände und gilt darum apriori vor allen Objekten.
Nach diesem Grundsatz könne nun die Wahrheit von synthetischen
Urteilen überprüft werden. Aus ihm ließen sich auch sämtliche Prinzipien der
Möglichkeit von Erfahrung systematisch darlegen.
Damit wären die Grundwahrheiten, also die gültigen
synthetischen Urteile apriori gewonnen, die für jede Erfahrungserkenntnis
gelten. Und das sind nach Kant die Grundsätze des reinen Verstandes:
Die Grundsätze der Quantitätskategorien sind die Axiome der
Anschauung.
Die Grundsätze der Qualitätskategorien sind die
Antizipationen der Wahrnehmung.
Die Grundsätze der Relationskategorien sind die Analogien
der Erfahrung.
Die Grundsätze der Modalitätskategorien sind die Postulate
des empirischen Denkens überhaupt.
Die ersten beiden nennt Kant a) die mathematischen
Grundsätze, die anderen beiden sind b) die dynamischen Grundsätze.
Die mathematischen Grundsätze ließen uns die Dinge erkennen
als Größen. Sie begründeten das Gesetz der Kontinuität. Das bedeute: In der
Natur gebe es keine Sprünge.
Die dynamischen Grundsätze bestimmten das Dasein der Dinge:
1. nach ihrem Verhältnis untereinander und 2. in Bezug auf unser
Erkenntnisvermögen. Sie begründeten das Gesetz der Kausalität oder
Notwendigkeit. Das bedeute: In der Natur gebe es keinen Zufall.
Zum Schluss seiner Betrachtungen über den Verstand betont
Kant nochmals, dass die Kategorien ohne die Anschauungen keine Erkenntnis
ermöglichten, und dass andererseits aus Kategorien allein kein synthetisches
Urteil gewonnen werden könne.
Der Verstand habe nur Bedeutung innerhalb der Grenzen
möglicher Erfahrung. Er könne niemals einen transzendentalen Gebrauch erlauben,
sondern immer nur empirischen. Der Verstand könne die Grenzen der Sinnlichkeit
nicht überschreiten.
Die Kategorien bezögen sich nur auf Erscheinungen, nicht auf
das Ding an sich. Das sei für uns nicht erkennbar.
- Der transzendentale Schein und die Aufgabe einer
transzendentalen Didaktik -
Das dritte menschliche Vermögen sei das Vermögen der
Vernunft.
Dialektik I: Die Ideen als Begriffe der reinen Vernunft
Die Vernunft sei der Sitz des transzendentalen Scheins, weil
sie dazu tendiere, auf das Transzendente, die Dinge an sich, zu schließen.
Kant unterscheidet 3 Vernunftschlüsse:
Der kategorische Vernunftschluss zielt auf die Seele oder
das absolute Objekt.
Der hypothetische Vernunftschluss zielt auf die Welt.
Der disjunktive Vernunftschluss zielt auf Gott.
Diese 3 Ideen (Seele, Welt, Gott) seien unserer Vernunft
notwendig gegeben.
b) Dialektik II: Die scheinerzeugenden Fehlschlüsse
Der transzendentale Schein ergebe sich nicht aus diesen
Ideen selbst, sondern nur dann, wenn das Unbedingte (die Ideen) gegenständlich
interpretiert würden.
Seele, Welt und Gott seien keine erkennbaren Gegenstände.
Wenn man das fälschlicherweise voraussetze, entstünden die „dialektischen
Schlüsse der Vernunft“, das seien 1. Paralogien (Probleme der Seele), 2.
Antinomien (Probleme der Welt) und 3. Probleme der Gotteserkenntnis.
Die Vernunft beziehe sich ausschließlich auf Begriffe und
Urteile, nicht auf Anschauungen, wie der Verstand. Sie sei immer bemüht, in den
bedingten Erkenntnissen des Verstandes das Unbedingte zu finden, das seien die
reinen Vernunftbegriffe oder transzendentalen Ideen.
Alle Fehlschlüsse beruhten auf der Verwechslung von Idee und
Objekt.
1. Ein Paralogismus (Problem der Seele) bestehe in einem
Fehlschluss, der vom Subjekt, der Seele, ausgehe und das „Ich denke“ auf den
Begriff eines realen Objektes übertrage.
Das sei aber unmöglich, weil dazu Anschauung erforderlich
wäre. Die Kategorie der Substanz könne für die Einheit des Bewusstseins (Seele)
nicht angewandt werden.
2. Antinomien (Probleme der Welt) bezögen sich auf 4
kosmologische Ideen, die Kant entwickelt hat:
die absolute Vollständigkeit der Zusammensetzung des
gegebenen Ganzen aller Erscheinungen,
die absolute Vollständigkeit der Teilung eines erscheinungsmäßig
gegebenen Ganzen,
die absolute Vollständigkeit der Ursachen, durch die eine
gegebene Erscheinung entsteht,
die absolute Vollständigkeit der Gründe, warum ein
Zufälliges in der Erscheinung existiert.
In diesen 4 kosmologischen Ideen (der Zusammensetzung,
Teilung, Entstehung und Veränderlichkeit) suche die Vernunft das Unbedingte als
Weltanfang, als Einfaches und als ein Selbsttätiges.
Daraus entstünden verschiedene Antinomien. So sei z.B. die
These „Die Welt hat einen Anfang in der Zeit“ ebenso beweisfähig wie die
Antithese „Die Welt ist ewig, ohne Anfang“.
Oder die These „Alles ist vorherbestimmt durch die
Kausalität der Naturgesetze“ gegenüber der Antithese „Es gibt eine Freiheit in
der Entwicklung“.
In beiden Fällen beziehe sich die Behauptung nur auf einen
leeren, eingebildeten Begriff. Denn alle Erscheinungen seien nicht an sich,
sondern nur in der Erfahrung gegeben. Das Ding an sich sei jedoch für die
Erfahrung unerreichbar.
Die kosmologischen Ideen der Vernunft könnten nur auf die
Dinge an sich angewendet werden, nicht aber auf Erscheinungen. Deshalb seien
sie für uns nur regulative Prinzipien, also Leitfäden der empirischen Forschung
und Erkenntnis.
3. Das Problem der Gotteserkenntnis resultiere aus der 4.
kosmologischen Idee, nach der entweder alles zufällig und veränderlich sei oder
ein schlechthin notwendiges Wesen angenommen werden müsse.
Die Idee eines absolut notwendigen Wesens sei in der
philosophischen Tradition immer mit dem Begriff Gottes gleichgesetzt worden.
Damit handele es sich hier um die Frage nach der Möglichkeit einer rationalen
Theologie.
Kant sagt: Die Idee des Unbedingten ist eine absolute
Bedingung für das Denken aller Gegenstände. Wenn man diese Idee des Unbedingten
mit dem disjunktiven Vernunftschluss in Verbindung bringe, erhalte man einen
Obersatz für alle möglichen Prädikate.
Als Folge davon seien alle Dinge Abbilder dieses Urbildes.
Das Urbild selbst sei das Urwesen, das höchste Wesen und der Grund der
Möglichkeit aller Dinge. Somit sei die Gottesidee ein notwendiger Gedanke der
Vernunft.
Diese Idee sei allerdings kein existierender Gegenstand.
Wenn man dieses Ideal als existierend denke, wäre das eine Erschleichung der
Existenz Gottes und durch nichts gerechtfertigt.
Ein Gottesbeweis wäre also wieder ein Fehlschluss, der auf
einer Verwechslung von Ding an sich und Erscheinung beruhe. Ein notwendig
Denkbares würde als real existierend angesehen.
Der Widerspruch aller ontologischen Gottesbeweise liege in
der Verwechslung von Sein im Sinne des Existierens mit Sein als Begriffsinhalt,
als mögliches Prädikat.
Die Gottesidee könne aber nicht bedeuten, dass alles, was
existiert, aus einem absoluten Ursprung hervorgehen müsse, sondern nur, dass
alles, was existiert, so angesehen werde, als ob es aus einer notwendigen
Ursache hervorgegangen sei.
Wir müssten Gott notwendig denken, könnten ihn aber nicht
erkennen. Wir könnten ihn nicht beweisen, aber auch nicht widerlegen, weil die Idee
absolut fehlerfrei sei.
Dialektik III: Die Auflösung: Der regulative Gebrauch der
Ideen der reinen Vernunft.
Die Vernunft suche das System der Verstandeserkenntnisse in
der konkreten Naturforschung. Sie gehe dabei vom Besonderen aus und suche das
Allgemeinere, bis hin zum höchsten Allgemeinen.
Die Vernunft müsse dabei annehmen, dass die Natur diesem
Einheitsstreben angemessen sei und den Gesetzen des Vernunftverfahrens genüge.
Dies sei eine transzendentale Unterstellung, die aber durch den Fortschritt der
wissenschaftlichen Erkenntnis legitimiert werde.
Kant entwickelt 3 Forschungsregeln der Hypothesen bildenden
Vernunft:
das Gesetz der Homogenität (Prinzip der Gleichartigkeit des
Mannigfaltigen unter höheren Gattungen),
das Gesetz der Spezifikation (Prinzip der Varietät des
Gleichartigen unter niederen Arten),
das Gesetz der Affinität (Prinzip der Kontinuität aller
Begriffe und Formen).
Diese Prinzipien der Vernunft seien synthetische Sätze
apriori. Sie hätten eine objektive Gültigkeit, die durch ihren Bezug auf die
Kategorien des Verstandes gerechtfertigt werde.
Fazit: Alle Menschliche Erkenntnis fange mit Anschauungen an
(Sinnlichkeit), gehe von da zu Begriffen (Verstand) und ende mit Ideen (Vernunft).
Alle Erkenntnisse seien auf den Bereich möglicher Erfahrungen bezogen.
Damit seien reine Mathematik und reine Naturwissenschaft
möglich, Metaphysik sei jedoch nur als Metaphysik der Natur möglich (als
Erfahrungswissenschaft), nicht als theoretische Wissenschaft, weil wir über die
Dinge außerhalb unserer Erfahrungsreichweite nichts aussagen könnten.
Oktober 2003
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